Infos für Eltern
Stundenplan
Stunde | Klassenstufe 1 – 4 |
1 | 8.05 – 8.50 |
2 | 8.55 – 9.40 |
Pause | 9.40 – 10.00 |
3 | 10.05 – 10.50 |
4 | 10.55 – 11.40 |
Pause | 11.40 – 12.00 |
5 | 12.00 – 12.45 |
6 | 12.50 – 13.35 |
7 | 14.00 – 14.45 |
8 | 14.45 – 15.30 |
Schulwegplan
Schulferienplan
Für die Stuttgarter Schulen gelten folgende Ferienpläne.
Krankheitsfall
Sollte ein Kind einmal krank sein, müssen die Eltern bis 8.00 Uhr auf unser Band (Anrufbeantworter) sprechen. Nur so können wir überprüfen, ob alle anderen Kinder gut angekommen sind. Sie können gerne auch noch abends oder nachts auf den Anrufbeantworter sprechen!
Beurlaubung
Benötigt ein Kind aus besonderem Anlass eine Beurlaubung vom Unterricht, müssen die Eltern sie vorher rechtzeitig beantragen:
- Bis zu zwei Tagen Beurlaubung kann die Klassenlehrerin genehmigen.
- Ab drei Tagen Beurlaubung muss ein schriftlicher Antrag bei der Schulleitung gestellt werden.
- Vor und nach den Ferien ist in der Regel keine Beurlaubung möglich!
Fundsachen
Im Raum 03 (Stammhaus) werden Fundsachen gesammelt.
Vor jedem Ferienabschnitt werden alle Fundsachen in der Mehrzweckhalle ausgelegt. Dort haben Eltern und Kinder die Möglichkeit verlorene Sachen abzuholen.
Elternbeirat
Elternbeiratsvorsitzender: —-
Stellv. Elternbeiratsvorsitzende: Frau Winter-Katzschner
Hausordnung
Elternbeirat
Frau Siegel
Klasse 1a
Frau Giliberto
Klasse 1a
Frau Haller
Klasse 1b
Frau Zalenga-von Hof
Klasse 1b
Frau Stöhr
Klasse 1c
Frau Tayar
Klasse 2a
Frau Winter-Katzschner
Klasse 2b
Herr Ögüt
Klasse 2b
Frau Hahn
Klasse 2c
Frau Anders
Klasse 3a
Frau Sharma
Klasse 3a
Frau Schlaak
Klasse 3b
Frau Semovic
Klasse 3b
Herr Bukor
Klasse 3c
Frau Zinser
Klasse 4a
Herr Heisler
Klasse 4b
Frau Önder
Klasse 4c
Frau Fischer
Klasse 4c
Hausordnung
Damit wir in unserer Schulgemeinschaft zusammen lernen, spielen und feiern können, ist es notwendig, dass jedes Kind unsere Regeln kennt und diese einhält.
Aber nicht alles kann in unseren Regeln stehen. Deshalb nimm Rücksicht auf andere und hilf mit, damit wir alle in der Schule friedlich zusammen leben können.
- Gehe so früh von Zuhause fort, dass du rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn in der Schule bist! Benütze immer den sichersten Weg!
- Lass Fahrrad, Rollschuhe und Skateboards zu Hause! Auch deine Spielsachen bleiben zu Hause.
- Sei nicht vor 7.45 Uhr da! Erst dann ist eine Aufsicht im Hof. Beim Klingeln stellst du dich auf deinem Platz auf.
- Bis zum Ende des Unterrichts darfst du das Schulgelände nicht verlassen, auch nicht in der großen Pause.
- Gehe auf Treppen und Gängen langsam! Renne nicht im Schulhaus!
- Auf den Gängen verhalte dich ruhig; andere Kinder arbeiten gerade.
- Halte die Toiletten sauber!
- Das Schulhaus und seine Einrichtung sollen schön bleiben. Gehe sorgfältig damit um!
- Hänge Mütze und Jacke an den Haken und ziehe deine Hausschuhe an!
- Das Kaugummikauen ist auf dem Schulgelände verboten.
- Das Klassenzimmer ist dein Arbeitsraum. Tische und Stühle dürfen nicht bemalt oder beschädigt werden. Gehe mit Büchern und Arbeitsmitteln sorgsam um!
- Alle helfen mit aufzuräumen.
- Für den Sportunterricht brauchst du Sportkleidung. Lege Schmuck und Uhren ab!
- Es ist verboten, sich im Geräteraum aufzuhalten.
- Geräte in der Turnhalle darfst du nur mit Erlaubnis der Lehrerin benutzen (z. B. Weichbodenmatte, Sprossenwand … ).
- Wir haben zwei Bewegungspausen. Deine Lehrerin gibt dir vor oder nach der ersten Pause genügend Zeit im Klassenzimmer zu frühstücken.
- Gehe in den Pausen auf den Hof! Benutze in den Hofpausen die Toiletten im Altbau!
- Bleibe weg von den Fluchttreppen und spiele dort, wo die Aufsicht dich sehen kann!
- Gehe zu der Aufsicht, wenn du bei Streitereien Hilfe brauchst oder wenn du dir weh getan hast!
- Stelle dich beim Klingeln sofort an deinem Platz auf!
- Solltest du einmal krank sein, müssen deine Eltern bis 8.00 Uhr auf unser Band (Anrufbeantworter) sprechen. Nur so können wir überprüfen, ob alle anderen Kinder gut angekommen sind.
- Benötigst du aus besonderem Anlass eine Beurlaubung, müssen deine Eltern sie rechtzeitig beantragen:
- Bis zu zwei Tagen Beurlaubung kann die Klassenlehrerin genehmigen.
- Ab drei Tagen Beurlaubung muss ein schriftlicher Antrag bei der Schulleitung gestellt werden.
- Vor und nach den Ferien ist in der Regel keine Beurlaubung möglich!
- Deine Eltern helfen uns, wenn sie unsere Elternbriefe sofort lesen und unterschreiben.